Vielseitigkeitssport
Unterordnung
Der Nachweis für die Harmonie zwischen Hund und Hundeführer wird in der Unterordnung erbracht. Voraussetzung hierzu ist eine erfolgreich bestandene Begleithundprüfung. Der Hund soll die geforderten Übungen motiviert und freudig ausführen, deshalb werden die Übungsstunden variabel gestaltet, um den Hund auch geistig zu fordern, um das Ziel, ein optisch angenehmes und harmonisches Auftreten von Hund und Hundeführer zu erreichen. Die einzelnen Übungsteile variieren und steigen im Schwierigkeitsgrad je nach Prüfungsstufe, die von IPO I bis IPO III unterteilt ist.
Schutzdienst
Der Schutzdienst ist entstanden durch die verschiedenen Diensthundarten für die Bereiche Zoll, Polizei, etc.! Anfangs bestand der Hundesport nur aus dem Schutzhundesport und deshalb gab es zunächst nur Schutzhunderassen.
Viele neue Hundesportler befürchten, wenn der Hund zum Schutzdienst ausgebildet wird, dass sich sein Sozialverhalten zum negativen verändert. Doch genau das Gegenteil ist dabei der Fall, da hierbei, wie schon bei den anderen Hundesportarten, der Spiel- und Beutetrieb des Hundes genutzt und gefördert wird. Der Hund möchte unbedingt sein Spielzeug, den Schutzarm, nach der Übungsstunde stolz vom Platz tragen.
Schutzhunde sind wesensstark, eher ausgeglichen und in der Öffentlichkeit unauffällig, da sie kontrolliert ihre Triebe ausleben können und in extremen Situationen fähig zu absolutem Gehorsam sind.
Der Schwierigkeitsgrad des Schutzdienstes erhöht sich, wie in den anderen Abteilungen auch, in den einzelnen Prüfungsstufen (IPO I - IPO III).
Fährten
Beim Fährten verfolgt der Hund mit Hilfe seines sehr gut ausgeprägten Geruchssinns eine Fährte wie z.B. auf einem Acker oder einer Wiese mit dem Ziel, Gegenstände, die verloren gegangen sind, wieder zu finden und dem Hundeführer den erfolgreichen Fund durch entsprechendes Verhalten, welches "Verweisen" genannt wird, anzuzeigen.
Dabei unterscheidet der Hund beim Absuchen der Fährte hauptsächlich den bodennahen Geruch, der beim Treten der Fährte durch die Verletzung des Bodens und der Mikroorganismen entsteht, sowie den Eigengeruch des Fährtenlegers und den Gerüchen der Umgebung.
Der Schwierigkeitsgrad der Fährtenarbeit erhöht sich, wie in den anderen Abteilungen auch, in den einzelnen Prüfungsstufen (IPO I - IPO III). Die Fährten unterscheiden sich im Alter, das ist die Zeit zwischen Legen und Absuchen, in der Länge und in der Anzahl der Winkel und der Gegenstände. Die hervorragende Veranlagung von Hunden zum Verfolgen einer Fährte sind angeboren und können daher auch mit einem jungen Hund bereits im Rahmen seiner körperlichen und psychischen Belastbarkeit trainiert werden.
Das Mindestalter für eine Fährtenhundprüfung (FH) beträgt 20 Monate. Voraussetzung zur Teilnahme an einer Fährtenhundprüfung ist die absolvierte Begleithundeprüfung.