BH - Begleithund
Prüfung zum Begleithund
In der heutigen Zeit beim Gassi gehen oder Shoppen in der Stadt sollte der Hundeführer mit seinem Hund einige Grundregeln beherrschen. Die ersten Dinge, die sowohl Hundeführer als auch Hund lernen sollten, sind „Sitz“, “Fuß“ und“ Platz“, später auch das Entfernen vom Hund und das Heranrufen.
Das sind die ersten Übungen, die man bei uns auf dem Hundeplatz erlernen kann. Hat der Hund dieses erlernt, werden die Übungen auch ohne Leine (Freifolge) geübt. Auch die alltäglichen Situationen im Straßenverkehr werden geschult.
Wenn Hundeführer und Hund all diese Übungen beherrschen, steht dem Ablegen der Begleithundprüfung (BH / VT) nichts mehr im Wege (Mindestalter des Hundes 15 Monate). Und für den schriftlichen Sachkundenachweis muss auch noch etwas getan werden.
Ob der Hund groß oder klein ist, einen Abstammungsnachweis besitzt oder auch nicht, alle können diese Prüfung ablegen. Die einzigen Voraussetzungen sind, der Hund muss einen Mikrochip besitzen oder tätowiert sein, geimpft gegen Tollwut und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung muss vorhanden sein.
Die Prüfung setzt sich aus drei Teilen zusammen,
- Sachkundenachweis: allgemeine Fragen (Körpersprache des Hundes, wie kann ich meinen Hund loben, der Hund legt sich auf den Rücken, welches Mindestalter müssen Hunde bei der Prüfung haben usw.)
- Übungsplatz: fußgehen; langsam, normal und Laufschritt; Winkel; durch eine Gruppe gehen (4 Personen); Sitz und Platz; ablegen.
- Straßenverkehr: Begegnung mit Personengruppen, Radfahrern, Auto, Jogger, Inlinescatern, andere Hunde, anleinen vor einem Geschäft usw.
Die Prüfung wird durch einen Leistungsrichter des Verbandes abgenommen, dem der jeweilige Verein angehört. Wenn diese Hürde erklommen wurde, ist der Hund ein „Begleithund“ und für viele Hundeführer der Einstieg in den Hundesport. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Nun kann sich der Hundeführer entscheiden, in welcher Sparte mit dem Hund gearbeitet werden soll: